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Ihr zuverlässiger Partner
Stromnetz

Die Zukunft der Energie

Unser Stromnetz ist das Rückgrat einer sicheren Versorgung in Walldorf und Umgebung. Es bringt Licht und Wärme in Ihre Haushalte, versorgt Unternehmen und ermöglicht die Einspeisung erneuerbarer Energien. Mit modernster Technik, transparenten Prozessen und kurzen Wegen sorgen wir dafür, dass Ihre Stromversorgung heute wie morgen stabil und nachhaltig bleibt. 

Pflichtveröffentlichungen
Dokumente.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen zur Anmeldung einer EEG-Anlage:

Vor Installation

– Lageplan
– Einheitenzertifikat Wechselrichter
– Zertifikat NA-Schutz
– Konformitätserklärung PV-Module

 Nach Installation:

Häufige Fragen
Messstellenbetrieb.

Entgelte für die Netznutzung inkl. vorgelagerter Netzbetreiber

Entgelte für die Netznutzung inkl. vorgelagerter Netzbetreiber

Entgelte für die Netznutzung inkl. vorgelagerter Netzbetreiber

Alle Informationen zu
Smart Metern

Smart Meter beantragen

Voraussetzung für dynamische Stromtarife ist ein digitaler Stromzähler (Smart Meter). Er erfasst Ihren Verbrauch viertelstündlich und gleicht ihn automatisch mit den aktuellen Börsen­preisen ab. Beantragen Sie hier Ihren Smart Meter – einfach online, kostenloser Einbau, transparente Jahres­gebühr lt. Preisblatt.

Sie haben Interesse an einem Smart Meter?

Melden Sie sich über das Formular bei uns und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Kundenservice

Smart Meter Anfragen

Was kostet ein Smart Meter?

Für alle Kundinnen, die freiwillig einen Smart Meter vor dem gesetzlich vorgesehenen Austauschtermin installieren lassen oder einen vorgezogenen Gerätetausch wünschen.

Anlass Preis (netto) Preis (brutto)
Einbau auf eigenen Wunsch (iMS)
84,03 €
100,00 €
Vorzeitiger Pflichteinbau / Wandlertausch
84,03 €
100,00 €

Gilt für Haushalte und Kleinerzeuger, bei denen lediglich eine moderne Messeinrichtung (mME) ohne Kommunikations­­einheit verbaut wird.

Anwendungsfall Jahresgebühr brutto
Letztverbraucher ≤ 6 000 kWh
20,00 €
Anlagenbetreiber (≤ 7 kW)
20,00 €

Für Letztverbraucher mit intelligentem Messsystem (iMS); die Gebühr richtet sich nach dem jährlichen Stromverbrauch.

Verbrauch [kWh/Jahr] Jahresgebühr brutto
0 – 10 000
20,00 €
10 000 – 20 000
50,00 €
20 000 – 50 000
90,00 €
50 000 – 100 000
120,00 €
> 100 000
476,00 €
Verbrauchseinrichtungen § 14a EnWG
50,00 €

Für Betreiber von PV- oder KWK-Anlagen, deren Anlage mit einem intelligenten Messsystem an das Netz angebunden ist.

Anlagenleistung [kWp] Jahresgebühr brutto
1 – 7
20,00 €
7 – 15
20,00 €
15 – 25
50,00 €
25 – 100
120,00 €
> 100
476,00 €

Intelligente Messsysteme und dynamische Stromtarife
FAQ

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Der digitale Zähler erfasst den Stromverbrauch nicht nur insgesamt, sondern auch in Bezug auf die tatsächliche Nutzungszeit. Das Smart-Meter-Gateway überträgt diese Daten sicher und automatisch an den Messstellenbetreiber in festgelegten Intervallen. Diese Fernauslesbarkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Nutzung dynamischer Stromtarife.

Für die Installation eines intelligenten Messsystems ist der Messstellenbetreiber verantwortlich. Das Messstellenbetriebsgesetz legt genau fest, wer mit welcher Messtechnik ausgestattet wird und zu welchem Zeitpunkt. Ab 2025 können Sie den Einbau eines intelligenten Messsystems gegen eine Gebühr veranlassen, wenn Sie dies wünschen.

Intelligente Messsysteme erfassen und übermitteln Verbrauchsdaten in bestimmten Intervallen, beispielsweise viertelstündlich. Dadurch kann der Stromverbrauch zu den aktuellen Strompreisen am Spotmarkt abgerechnet werden. Ein herkömmlicher Zähler ist hierfür nicht geeignet, da er keine zeitlich differenzierten Daten überträgt und lediglich den Gesamtverbrauch ermittelt.

Der Einbau von Smart Metern ist gesetzlich vorgeschrieben. Die wichtigsten Regeln dazu stehen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), der Messzugangsverordnung (MessZV) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Diese Gesetze legen fest, wer die Zähler einbaut, welche Technik verwendet wird und wie Ihre Daten geschützt werden.

Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaikanlage mit mehr als 7 Kilowatt installierter Leistung verpflichtend. Auch Anschlussnutzer/innen von Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen (Wallboxen) sind zur Umrüstung verpflichtet, sofern die Fernsteuerung der Anlage vereinbart ist.

Die Preise finden Sie im beiliegenden Preisblatt.

Sie liegen innerhalb der gesetzlichen Preisobergrenzen.

Ja, bitte stellen Sie sicher, dass jemand Zugang zum Zähler gewährt.

Kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig zur Terminverschiebung.

Ja, Sie haben jederzeit das Recht auf Einsicht Ihrer Verbrauchsdaten.

Ja, Sie können einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen.

Ansprechpartner Stromnetz
Kontakt

Peter Zartmann

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